Der Stundenverrechnungssatz ist der Betrag, den du deinem Kunden für eine Arbeitsstunde berechnest. Er ist nicht dasselbe wie der Stundenlohn deines Gesellen. Er muss den Lohn samt Nebenkosten decken, dazu alle Kosten, die dein Betrieb hat, ohne dass sie einem Auftrag direkt zuzuordnen sind — vom Transporter bis zur Steuerberatung —, und am Ende soll noch ein Gewinn bleiben.
Die Handwerkskammern beschreiben dafür ein einheitliches Schema, zum Beispiel die Betriebsberatung der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern in ihrer Handreichung zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes. Dieser Ratgeber folgt diesem Aufbau. Alle Zahlen im Text sind Beispielzahlen. Sie zeigen den Rechenweg, keine Durchschnittswerte. Für deinen Betrieb setzt du deine eigenen Werte aus Lohnabrechnung, Buchhaltung und Kalender ein.
Die Formel im Überblick
Stundenverrechnungssatz = (Lohnkosten je produktive Stunde + Gemeinkosten je produktive Stunde) × (1 + Zuschlag für Wagnis und Gewinn)
Dazu kommt bei Privatkunden die Umsatzsteuer, denn ihnen gegenüber musst du Gesamtpreise angeben.
Die Rechnung hat vier Schritte:
- Produktive Stunden ermitteln
- Lohnkosten je produktive Stunde
- Gemeinkosten je produktive Stunde
- Zuschlag für Wagnis und Gewinn
Schritt 1: Produktive Stunden ermitteln
Der häufigste Fehler beim Stundensatz: mit bezahlten statt mit verrechenbaren Stunden rechnen. Dein Geselle wird für rund 2.000 Stunden im Jahr bezahlt, beim Kunden abrechnen kannst du deutlich weniger. Urlaub, Feiertage, Krankheit, Weiterbildung, Aufräumen in der Werkstatt und Fahrten zum Großhandel kosten Geld, bringen aber keinen Umsatz.
Beispiel: produktive Stunden eines Gesellen pro Jahr
| Position | Tage/Stunden |
|---|---|
| Kalendertage | 365 |
| – Samstage und Sonntage | 104 |
| = bezahlte Arbeitstage | 261 |
| – Urlaub (Beispiel) | 30 |
| – Feiertage an Werktagen (je nach Bundesland und Jahr verschieden, Beispiel) | 10 |
| – Krankheit (Beispiel) | 10 |
| – Weiterbildung und Sonstiges (Beispiel) | 3 |
| = Anwesenheitstage | 208 |
| × Arbeitsstunden pro Tag (Beispiel) | 8 |
| = Anwesenheitsstunden | 1.664 |
| – nicht verrechenbare Stunden (Beispiel: 15 %) | 250 |
| = verrechenbare Stunden | 1.414 |
Nicht verrechenbar sind zum Beispiel Rüst- und Aufräumzeiten, Materialholen, Werkstattpflege, Nacharbeit auf eigene Kosten und Fahrzeiten, sofern du sie nicht gesondert berechnest. Wie hoch dieser Anteil bei dir ist, zeigt nur ein ehrlicher Blick auf die tatsächlich abgerechneten Stunden des Vorjahres.
Schritt 2: Lohnkosten je produktive Stunde
Zum Bruttolohn kommen die Kosten, die du als Arbeitgeber zusätzlich trägst: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Bezahlt wird der Lohn für alle 261 Arbeitstage — auch für Urlaub, Feiertage und Krankheitstage mit Lohnfortzahlung. Umgelegt wird er aber nur auf die verrechenbaren Stunden.
Beispiel: Lohnkosten eines Gesellen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Stundenlohn (Beispiel) | 20,00 € |
| × bezahlte Stunden (261 Tage × 8 Std.) | 2.088 Std. |
| = Bruttolohn | 41.760,00 € |
| + Sonderzahlungen (Beispiel) | 1.000,00 € |
| = Bruttolohn gesamt | 42.760,00 € |
| + Arbeitgeberanteile, Umlagen, BG (Beispiel: 23 %) | 9.834,80 € |
| = Lohnkosten pro Jahr | 52.594,80 € |
| ÷ verrechenbare Stunden | 1.414 |
| = Lohnkosten je produktive Stunde | 37,20 € |
Die 23 Prozent sind eine Annahme für das Beispiel. Deine tatsächlichen Arbeitgeberkosten stehen in der Lohnabrechnung oder bekommst du von deinem Steuerbüro.
Zur Orientierung beim Lohn: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit
- Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). In mehreren Gewerken gelten darüber hinaus Branchenmindestlöhne oder Tarifverträge.
Schritt 3: Gemeinkosten je produktive Stunde
Gemeinkosten sind alle Kosten, die für den Betrieb insgesamt anfallen und nicht direkt einem Auftrag zugeordnet werden. Typische Positionen:
- Fahrzeuge: Leasing oder Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Wartung
- Werkstatt, Lager, Büro: Miete, Nebenkosten, Energie
- Werkzeug und Maschinen: Abschreibung, Reparatur, Kleinwerkzeug
- Versicherungen: Betriebshaftpflicht und weitere
- Büro und Verwaltung: Telefon, Software, Porto, Büromaterial, Bürokraft
- Beiträge: Handwerkskammer, Innung
- Steuerberatung, Rechtsberatung, Bankgebühren
- Werbung, Website, Fahrzeugbeschriftung
- Zinsen für Kredite
Dazu kommen die kalkulatorischen Kosten. Die tauchen nicht als Ausgabe auf, müssen aber in den Preis:
- Kalkulatorischer Unternehmerlohn: das Gehalt, das du als Inhaber für deine Arbeit im Betrieb bekommen solltest. Die Handreichung der HWK Ostmecklenburg-Vorpommern empfiehlt, mindestens die Kosten eines angestellten Meisters plus Arbeitgeberanteile anzusetzen.
- Kalkulatorische Miete, wenn der Betrieb in eigenen Räumen sitzt.
- Kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital, das im Betrieb steckt.
Beispiel: Betrieb mit Inhaber und zwei Gesellen. Der Inhaber kümmert sich um Angebote, Baustellenleitung und Büro und arbeitet im Beispiel nicht selbst abrechenbar mit.
| Gemeinkostenart | Betrag pro Jahr (Beispiel) |
|---|---|
| Zwei Transporter (Leasing, Kraftstoff, Versicherung, Steuer) | 18.000 € |
| Werkstatt und Lager inkl. Nebenkosten | 9.600 € |
| Werkzeug, Maschinen, Abschreibungen | 6.000 € |
| Versicherungen | 3.000 € |
| Büro, Telefon, Software | 3.600 € |
| Steuerberatung, Kammer- und Innungsbeiträge | 4.000 € |
| Werbung | 1.800 € |
| Sonstiges | 2.000 € |
| = Gemeinkosten (Ausgaben) | 48.000 € |
| + kalkulatorischer Unternehmerlohn | 60.000 € |
| = Gemeinkosten gesamt | 108.000 € |
| ÷ verrechenbare Stunden (2 Gesellen × 1.414) | 2.828 |
| = Gemeinkosten je produktive Stunde | 38,19 € |
Arbeitest du selbst regelmäßig abrechenbar mit, zählst du deine eigenen verrechenbaren Stunden in Schritt 1 dazu. Dein Unternehmerlohn verteilt sich dann auf mehr Stunden.
Schritt 4: Wagnis und Gewinn
Bis hierhin hast du die Selbstkosten — den Betrag, bei dem du genau bei null herauskommst. Jeder Betrieb braucht darüber hinaus einen Zuschlag:
- Wagnis: für Risiken, die sich nicht planen lassen, etwa Forderungsausfälle, Gewährleistungsarbeiten oder ein Auftrag, der schiefgeht.
- Gewinn: für Rücklagen und Investitionen. Dein Unternehmerlohn ist bereits in den Gemeinkosten enthalten; der Gewinn ist das, was der Betrieb darüber hinaus verdient.
Die Höhe legst du selbst fest. Im Beispiel nehmen wir 10 Prozent.
Die Beispielrechnung komplett
| Baustein | Betrag je Stunde |
|---|---|
| Lohnkosten je produktive Stunde | 37,20 € |
| + Gemeinkosten je produktive Stunde | 38,19 € |
| = Selbstkosten je Stunde | 75,39 € |
| + Wagnis und Gewinn (Beispiel: 10 %) | 7,54 € |
| = Stundenverrechnungssatz netto | 82,93 € |
| + 19 % Umsatzsteuer | 15,76 € |
| = Stundenverrechnungssatz brutto (für Privatkunden) | 98,69 € |
Noch einmal deutlich: Diese Zahlen sind ein Rechenbeispiel, kein Richtwert. Ein Betrieb mit eigener Halle, fünf Fahrzeugen und einer Bürokraft kommt auf ganz andere Werte als ein Solo-Betrieb, der aus der Garage arbeitet.
Wie empfindlich der Satz reagiert
Die produktiven Stunden haben den größten Hebel. Angenommen, im Beispiel sinken die verrechenbaren Stunden je Geselle von 1.414 auf 1.270, weil mehr Zeit für Fahrten und Nacharbeit draufgeht. Alle Kosten bleiben gleich. Dann steigen die Lohnkosten je Stunde auf 41,41 € und die Gemeinkosten auf 42,52 €. Mit 10 Prozent Zuschlag landest du bei rund 92,33 € netto — knapp 9,40 € mehr pro Stunde, nur weil weniger Zeit abrechenbar ist.
Die Konsequenz: Wer seine nicht abrechenbare Zeit senkt, verbessert sein Ergebnis oft stärker als mit einer Preiserhöhung.
Sonderfall Ein-Mann-Betrieb
Arbeitest du allein, bist du Geselle und Inhaber in einer Person. Das Schema bleibt gleich, mit zwei Unterschieden:
- Statt Lohnkosten setzt du deinen kalkulatorischen Unternehmerlohn an und rechnest deine eigene Kranken- und Altersvorsorge ein, die sonst der Arbeitgeber mittragen würde.
- Deine produktiven Stunden sind niedriger als bei einem Gesellen, weil du Angebote schreibst, Rechnungen stellst, Material bestellst und Kunden berätst. Rechne ehrlich: Wie viele Stunden hast du im letzten Jahr tatsächlich beim Kunden abgerechnet?
Viele Solo-Betriebe unterschätzen gerade den zweiten Punkt. Mehr zum Alltag im Ein-Mann-Betrieb steht auf der Seite Handwerkersoftware für Ein-Mann-Betriebe.
Material, Fahrtkosten und Zuschläge
Der Stundensatz deckt die Arbeitszeit. Andere Kosten rechnest du getrennt ab:
- Material mit einem eigenen Materialzuschlag für Beschaffung, Lagerung und Verschnitt.
- Anfahrt als Pauschale oder nach Kilometern, wenn du sie nicht schon in die Gemeinkosten eingerechnet hast. Wichtig ist nur, dass du sie nicht doppelt berechnest — oder gar nicht.
- Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Notdienst, wenn du deinen Mitarbeitern dafür mehr zahlst.
Du kannst auch mehrere Sätze nebeneinander führen, etwa für Meister, Geselle und Helfer. In Zunfto hinterlegst du dafür mehrere benannte Stundensätze, einer davon als Standard, und sie werden in Termine und Rechnungen übernommen. Ausrechnen musst du die Sätze aber selbst — genau mit dem Schema oben.
Typische Fehler
- Mit 2.000 Stunden rechnen. Bezahlte Stunden sind nicht verrechenbare Stunden.
- Den eigenen Lohn vergessen. Ohne kalkulatorischen Unternehmerlohn ist der „Gewinn“ in Wahrheit dein Gehalt.
- Nur die Konkurrenz anschauen. Der Marktpreis zeigt, was durchsetzbar ist. Ob er für dich reicht, zeigt nur deine Kalkulation.
- Einmal rechnen, nie wieder. Löhne, Energie, Fahrzeuge und Versicherungen ändern sich. Prüf den Satz mindestens einmal im Jahr, am besten mit den Zahlen aus dem Jahresabschluss.
- Netto und brutto verwechseln. Privatkunden gegenüber gilt der Bruttopreis. Wer 83 Euro netto kalkuliert und 83 Euro brutto verlangt, verschenkt die Umsatzsteuer.
Dieser Ratgeber zeigt einen Rechenweg und ersetzt keine betriebswirtschaftliche oder steuerliche Beratung. Die Betriebsberatung deiner Handwerkskammer und dein Steuerbüro helfen dir mit deinen echten Zahlen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Stundenlohn und Stundenverrechnungssatz?
Der Stundenlohn ist das, was dein Mitarbeiter brutto pro Stunde bekommt. Der Stundenverrechnungssatz ist das, was du dem Kunden pro Stunde berechnest. Er enthält zusätzlich die Lohnnebenkosten, die nicht verrechenbaren Stunden, alle Gemeinkosten, deinen Unternehmerlohn sowie Wagnis und Gewinn.
Wie viele produktive Stunden hat ein Geselle im Jahr?
Das hängt von Urlaub, Feiertagen, Krankheit und dem Anteil nicht verrechenbarer Zeit in deinem Betrieb ab. Im Beispiel dieses Ratgebers sind es 1.414 Stunden. Rechne mit deinen eigenen Werten, am besten anhand der tatsächlich abgerechneten Stunden des Vorjahres.
Gehört der Unternehmerlohn in den Stundensatz?
Ja. Als kalkulatorischer Unternehmerlohn gehört er zu den Gemeinkosten. Sonst arbeitest du für den Betrieb, ohne dass dein Gehalt im Preis steckt.
Wie hoch sollte der Zuschlag für Wagnis und Gewinn sein?
Eine gesetzliche oder allgemeingültige Vorgabe gibt es nicht. Die Höhe hängt von Risiko, Marktlage und deinen Zielen ab. Wichtig ist, dass überhaupt ein Zuschlag eingerechnet ist.
Muss ich den Stundensatz im Angebot brutto angeben?
Gegenüber Privatkunden musst du Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angeben (§ 3 Preisangabenverordnung). Gegenüber Geschäftskunden sind Nettopreise üblich, mit dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer hinzukommt. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus.
Wie oft sollte ich meinen Stundensatz neu berechnen?
Mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn sich etwas Wesentliches ändert — etwa ein neuer Mitarbeiter, ein neues Fahrzeug, eine Tariferhöhung oder ein Umzug in eine größere Halle.